Antalya, Turkey
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Gefährten-Politik

Der Patient hat das Recht auf eine Begleitperson, die ihm während der Behandlung zur Seite steht, soweit es die Gesetzgebung und die Einrichtungen unseres Krankenhauses zulassen und es der Gesundheitszustand des Patienten erfordert, vorbehaltlich der Zustimmung des behandelnden Arztes. Wie und wann dieses Recht ausgeübt wird, muss in Übereinstimmung mit den in unserem Krankenhaus festgelegten Verfahren und Grundsätzen erfolgen. Wir möchten betonen, dass Sie uns in dieser Hinsicht im Interesse der Gesundheit Ihres Patienten helfen und Ihren Patienten gemäß den im Rahmen der Begleitungspolitik unseres Krankenhauses festgelegten Verfahren und Grundsätzen begleiten sollten.

  • Die Anzahl der Begleitpersonen ist auf eine Person beschränkt.
  • Die Begleitperson darf während der Visite und der medizinischen Versorgung nicht bei dem Patienten sein.
  • Er/sie darf am Patienten nur auf Anweisung des Arztes und des Pflegepersonals tätig werden.
  • Die Begleitperson hilft bei der Pflege des Patienten, soweit dies möglich ist.
  • Er darf den Patienten nur auf Anweisung des behandelnden Arztes oder der Krankenschwester aus dem Krankenhaus herausnehmen oder das Bett des Patienten wechseln.
  • Um Ihnen eine ruhige Umgebung zu bieten, ist es wichtig, dass die Begleitpersonen in den Patientenzimmern und auf den Fluren der Station nicht laut sprechen oder lärmen, die Fernseher in den Zimmern so benutzen, dass andere nicht gestört werden, und während der ärztlichen Visite und nach 21.00 Uhr ihre Telefone ausschalten oder die Lautstärke auf einen leisen Ton einstellen.
  • Der Konsum von Tabak und Alkohol ist im Krankenhaus gesetzlich und durch die Krankenhausordnung verboten.
  • Die Begleitpersonen sollten keine Speisen und Getränke von außerhalb des Krankenhauses mitbringen und dem Patienten keine Speisen geben, die nicht von einem Ernährungsberater kontrolliert werden.
  • Auch die Begleitperson trägt bei der Aufnahme des Patienten ein gelbes Armband.
  • Beim Wechsel der Begleitperson muss die Krankenschwester informiert werden.
  • Die Begleitperson ist verpflichtet, die allgemeinen Regeln des Krankenhauses einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes wird die Begleitung Ihres Patienten nicht akzeptiert.
  • Abgesehen von all diesen Punkten müssen sie als Begleiter bei Problemen mit dem Gesundheitszustand des Patienten zunächst die Stationsschwestern informieren.
  • Sie sollten keine Eingriffe ohne Wissen der Stationsschwestern vornehmen.
  • In Patientenzimmern mit weiblichen Patienten sind die männlichen Begleiter verpflichtet, auf die Privatsphäre unserer Patienten zu achten.
  • Begleitpersonen sind auf der Intensivstation nicht erlaubt.
  • Die Begleitpersonen sind verpflichtet, das Eigentum des Krankenhauses in Ordnung und sauber zu halten. Der Begleiter, der das Eigentum des Krankenhauses beschädigt, ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
  • Begleitpersonen können die Begleitstühle in den Patientenzimmern zum Ausruhen nutzen.
  • Sie können Ihre Anregungen, Danksagungen und Beschwerden über die „Patienten-Kommunikationsstelle“, die „Wunsch-Vorschlagsboxen“ und die „Wunsch-Vorschläge (E-Mail)“ auf unserer Website übermitteln.
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Unsere übliche Antwortzeit: 1 Arbeitstag