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Besucherpolitik

  • Patientenbesuche können auf der Intensivstation zugelassen werden
  • Der Arzt kann jedoch unter Berücksichtigung des Zustands des Patienten eine Besuchsbeschränkung auferlegen.
  • Da die gleichzeitige Aufnahme einer großen Anzahl von Besuchern ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Patienten darstellen kann, wird die Anzahl der Besucher vom Arzt auf der Grundlage der Intensivstation festgelegt.
  • Auf der Intensivstation für Erwachsene können Besucher dreimal innerhalb von 24 Stunden (von 11:00 bis 16:00 Uhr und von 20:00 Uhr) und nach Ermessen des Arztes zugelassen werden.
    Auf der Intensivstation für Neugeborene können Besucher während jeder Stillzeit und zu den vom Arzt als angemessen erachteten Zeiten und für die Dauer zugelassen werden.
  • Bei Besuchen ist es wichtig, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten und die Nachsorge und Behandlung von Intensivpatienten nicht zu stören. Aus diesem Grund müssen Besucher in einer bestimmten Reihenfolge und in Begleitung des diensthabenden Gesundheitspersonals auf die Intensivstationen eingelassen werden, ohne andere Patienten zu stören.
  • Die Dauer des Besuchs sollte auf die kürzest mögliche und angemessene Zeit begrenzt werden. In der Zwischenzeit sind die Angehörigen des Patienten vom zuständigen Gesundheitspersonal in verständlicher Form über den Zustand des Patienten zu informieren.
  • Besucher müssen vor dem Besuch des Intensivpatienten durch das vom Stationsarzt benannte medizinische Personal geschult werden.
  • Besucher sollten nicht mit Patienten und Patientenpflegemitteln in Berührung kommen, die nicht ihre eigenen sind.
  • Personen, die an einer Infektionskrankheit leiden oder bekanntermaßen in letzter Zeit Kontakt mit einer Person hatten, die an einer Infektionskrankheit leidet, Husten, Niesen, Halsschmerzen und laufende Nase
  • Kinder unter zehn (10) Jahren sollten nicht als Besucher in die Intensivstation für Erwachsene aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um ganz besondere Fälle, da sie Schwierigkeiten mit der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung haben könnten.
  • Neugeborenen-Intensivstation In Fällen, in denen die Häufigkeit von Infektionskrankheiten in der Gemeinde zunimmt, können von der Krankenhausverwaltung Besuchsbeschränkungen verhängt werden.
  • Besucher müssen beim Betreten der Bereiche, in denen Isolationsmaßnahmen ergriffen werden, die von der Infektionskontrollbehörde festgelegten Isolationsregeln einhalten. Während des Besuchs werden Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Patienten getroffen.
  • Die Besuchs- und Begleitungsregeln werden in den entsprechenden Bereichen, auf der Website und im Patienten- und Besucherleitfaden in den Patientenzimmern ausgehängt.
  • Kinder unter 12 Jahren sind in Krankenhäusern einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als Erwachsene, weshalb es für sie unbequem und verboten ist, Patienten zu besuchen.
  • Es wird darauf geachtet, dass die Besuche nicht länger als 15 Minuten dauern.
    Nach Ablauf der Besuchszeit und während des Besuchs werden die Stationen vom zuständigen Personal kontrolliert und die Besucher werden aufgefordert, die Stationen zu verlassen.
  • Erste Informationen über den Zustand des Patienten werden von den Krankenschwestern und -pflegern auf der jeweiligen Etage gegeben.
  • Falls erforderlich, wird der Arzt des Patienten von dessen Angehörigen kontaktiert, die sich über den Zustand des Patienten informieren wollen.
  • Ist der Arzt nicht auffindbar, werden keine medizinischen Informationen über den Patienten weitergegeben.
  • Wenn die Angehörigen des Patienten an Grippe oder anderen Krankheiten leiden, werden sie über die Schutzmethode informiert.
  • In Fällen, die für den Patienten ungünstig sind, ist der Besuch von der Genehmigung des Arztes abhängig. Diese Situation wird der Krankenschwester des Patienten mitgeteilt.
  • Informationen zu Besucherbeschränkungen werden den Besuchern von der Pflegekraft mitgeteilt.
    Besucher werden nicht empfangen, wenn dies zu Unannehmlichkeiten für Patienten und isolierte Patienten führen könnte. In zwingenden Fällen werden mit Hilfe der jeweiligen Pflegekraft und des Personals Schutzmaßnahmen für Besucher und Patienten getroffen.
  • Sofern keine sanitären und medizinischen Unannehmlichkeiten vorliegen, können Insassen und Sträflinge, die sich in einer Anstalt befinden, einmal wöchentlich für 10 Minuten besucht werden, und zwar gemäß der
  • Geschwister über drei (3) Jahren können in Begleitung ihrer Eltern den aktuellen Dienst besuchen.
  • Es wird sichergestellt, dass nicht mehr als zwei Personen pro Patient das Patientenzimmer betreten.
  • Das Personal warnt die Besucher davor, sich auf die Betten zu setzen und mit den Krankenhausgeräten in Kontakt zu kommen.
    Das Personal achtet darauf, dass die Besucher den Schwesternschreibtisch nicht betreten.
  • Die Patientenakten werden von der Krankenschwester während der Besuchszeiten aus Gründen der Informationssicherheit außerhalb der Reichweite von Besuchern aufbewahrt.
  • Im Interesse der Gesundheit unserer Patienten ist das Rauchen im gesamten Krankenhausgebäude strengstens untersagt.
  • Außerhalb der Besuchszeiten wird den Verwandten ersten Grades von Notfallpatienten im Krankenhaus gestattet, den Patienten innerhalb der Zeit zu besuchen, die in Übereinstimmung mit den Informationen des Arztes und der Krankenschwester des Patienten für angemessen gehalten wird.
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